Arzneimittel und Straßenverkehr
Aus der Kategorie ein Expertenbeitrag Medizin, Arznei, Medikamente, Heilmittel
Jeder weiß, Alkohol beeinträchtigt nicht nur die allgemeine Leistungsfähigkeit, sondern auch das Fahr-, Denk- und Reaktionsvermögen. Einen ähnlichen Effekt können auch spezielle Arzneimittel auslösen. Leider werden viele Unfälle im Straßenverkehr durch die Nebenwirkungen bestimmter Medikamente verursacht.
Die Nebenwirkungen von Medikamenten
Spezielle pharmazeutische Produkte schränken die Wahrnehmung so erheblich ein, so dass das Autofahren und auch das Bedienen von Maschinen sehr gefährlich werden kann.
- Störungen wie
- Verwirrtheit
- Schwindel
- unscharfes Sehen
- Müdigkeit
sind nur einige Beispiele für eventuelle Wahrnehmungverluste. Auch Doppelbilder oder eine langsame Reaktionszeit sind signifikante Merkmale oder Einschränkungen, um das Fahrzeug stehen zu lassen.
Vorsicht bei diesen Medikamenten
Besonders Vorsicht ist bei Beruhigungs- oder Schlafmitteln geboten. Diese Präparate beeinträchtigen das gesamte Nervensystem. Die beruhigende Wirkung dieser Medikamente verringert die Aufnahmefähigkeit erheblich. Auch Blutdruck Medikamente können zu einem Blutdruckabfall führen. Schwindel und Benommenheit sind hier keine seltenen Nebenwirkungen.
Die Augen und andere Organe
- Eine weitere Gefahrenquelle entsteht bei der Verwendung bestimmter Augentropfen, welche die Pupillen erweitern. Die Augen werden zum Teil extrem lichtempfindlich und das Sehvermögen wird somit eingeschränkt.
- Gesundheitliche Einschränkungen kann auch Insulin verursachen: Zittern, und Sehstörungen sind hier nur einige Gefahren im Straßenverkehr.
- Auch Appetitzügler, einfache Schmerzmittel oder Mittel gegen allergische Beschwerden können die Wahrnehmung beeinträchtigen.
Es ist also immer ratsam, vor Einnahme bestimmter Arzneimittel den Beipackzettel zu lesen oder einen Arzt oder Apotheker zu befragen, bevor ein KFZ gesteuert wird. Diese Sicherheitsmaßnahme gilt zum Schutz der eigenen Gesundheit und der Gesundheit Dritter.
Letzte Änderung: 29.06.2018