Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung
In unserem Land können alle Patienten unter verschiedenen Möglichkeiten, bezüglich medizinischer Vorsorgemaßnahmen, wählen und eine schriftliche Willenserklärung unterschreiben. Auf diese Weise, wird für den Fall einer möglichen Einwilligungsunfähigkeit, rechtsgültig vorgesorgt.
Einwilligungserklärung
Diese Vorsorgemaßnahme ist empfehlenswert oder ratsam, um Komplikationen oder Fehlentscheidungen zu umgehen. Besonders für enge Familienangehörige ist eine solche Einwilligungserklärung eine Erleichterung, da hier ausschließlich im Sinne des Patienten gehandelt wird. Mögliche Vorwürfe, Gewissensbisse oder Zweifel können auf diese Weise umgangen werden. Mit Beginn der Volljährigkeit kann eine Willenserklärung oder Vollmacht unterschrieben werden und gilt somit als rechtsgültig.
Patientenverfügung
Eine Patientenverfügung wird auch als Patiententestament bezeichnet und umfasst alle persönlichen Wünsche des Patienten, bezüglich einer medizinischen Versorgung oder unterschiedlichen Behandlungen, im Falle einer aussichtslosen Krankheit oder in der letzten Lebensphase. Eine Patientenverfügung kann jederzeit verfasst werden, solange der Patient über den Besitz seiner geistigen Kräfte verfügt und bei vollem Bewusstsein ist.
Betreuungsverfügung
Bei einer Betreuungsverfügung wird von dem Patienten eine vertraute, volljährige Person genannt, welche sich, im Falle einer erforderlichen Betreuungsmaßnahme, um die Bestellung einer Betreuungsperson beim Vormundschaftsgericht kümmert und die Maßnahme einleitet. Diese Betreuungsperson übernimmt persönliche Angelegenheiten, die der Patient nur noch bedingt, teilweise oder nicht mehr allein ausführen kann.
Versorgevollmacht
Die Versorgevollmacht bevollmächtigt eine (vom Patienten genannte) Vertrauensperson, alle medizinischen Entscheidungen oder Angelegenheiten, eigenständig, im intuitiven Sinne des Patienten oder Vollmachtgebers, zu übernehmen. Bei dieser Versorgevollmacht können bestimmte Bereiche ein- oder ausgeschlossen werden. Zudem unterscheidet sich bei dieser Variante die Bestellung eines Betreuers durch das Vormundschaftsgericht. Hier kann der Versorgebevollmächtigte, ohne eine gerichtliche Zustimmung, im Auftrag des Vollmachtgebers handeln.
Sterbehilfe
Das Thema Sterbehilfe ist umfangreich, vielseitig und emotional irreführend. Im Falle der Sterbehilfe ist eine medizinrechtliche Beratung durch einen Anwalt für Medizinrecht nicht außer Acht zu lassen, um sich Ausmaße oder Möglichkeiten fachrechtlich erläutern zu lassen. Sterben auf Verlangen, Behandlungsabbruch, Sterben lassen oder auch Suizidhilfe sind hierzu nur einige Beispiele zum Thema Sterbehilfe.
Sterbebegleitung
Nicht alle Menschen befassen sich intensiv mit dem Thema Tod. Man sagt, der Tod gehört zum Leben und keiner kann sich vor ihm schützen, jeder genießt ein Leben auf Zeit, keiner weiß, wann dieses endet. Obwohl der Tod, wie eine Geburt, zur Normalität zählt, ist der Tod eines Familienangehörigen oder eines Freundes immer ein schreckliches Ereignis. Unfassbar, unbegreiflich oder schmerzhaft. Jeder verarbeitet Trauer auf eine andere Weise. Wer sich mit dem Thema Tod befasst, kann eventuell lernen, mittels einer Trauerbegleitung die eigene Trauer besser zu verarbeiten und einen emotionalen Schmerz zu minimieren. Es gibt viele unterschiedliche Möglichkeiten zum Thema Sterbebegleitung, auf welche Weise man Patienten in den letzten Stunden emotional begleitet oder auch Trauernden helfen kann.