Pflegestufen & Pflegegrade

Aus der Kategorie ein Expertenbeitrag Pflege, Betreuung, Hilfe

Wer hat sich in jungen Jahren nicht schon geärgert, dass neben den Sozialabgaben von Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung noch Kosten für die Pflegeversicherung entstehen. Was durch eine gute Gesundheit in jungen Jahren wie eine zusätzliche finanzielle Bestrafung aussieht, dass kann sich im Laufe des Lebens aber auszahlen, wenn ein Familienmitglied krank wird.

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Bild: © Melpomene - Fotolia.com

Handelt es sich nicht nur um eine Grippe oder einen gebrochenen Arm, dann kann intensive Pflege auf dem Plan stehen. Plant man hierbei bei den alten Eltern nicht direkt den Umzug in ein Pflegeheim für eine Seniorenbetreuung und soll auch der schwerkranke Partner seine Tage zuhause verbringen, dann ist vielleicht der Mensch, der die Pflege übernimmt, wirklich froh über die Pflegekasse, denn hier kann er sich eine finanzielle Unterstützung sichern, wenn er seine Tage damit verbringt, vielleicht sogar einen vollkommen bettlägrigen Menschen zu betreuen.

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Geld von der Pflegekasse - der Weg zur Pflege daheim

Wird ein Kind krank geboren, leiden die Eltern an den typischen Alterserkrankungen oder wird der Partner durch einen Unfall so nachhaltig geschädigt, dass er ohne Pflege nicht leben kann, dann ist die Zeit für einen Antrag bei der eigenen Krankenkasse für beispielsweise 24-Stunden-Pflegekräfte. Jetzt kann der pflegende Mensch sich auf den Kranken voll konzentrieren, doch hierfür muss er erst eine Begutachtung durch den medizinischen Dienst über sich ergehen lassen. Dies ist notwendig, denn es gibt beim Pflegegeld keine einheitliche Summe für jeden, sondern die Zuwendungen wurden in 5 Pflegegrade eingeteilt, je nach Schwere der Pflege und je nach Erkrankung des Patienten. Dies prüft der medizinische Dienst und er wird danach den Pflegegrad für den zu Prüfenden festlegen. Ob Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5 kann jetzt bedeuten, ob der Pflegende wirklich soviel Geld erhält, dass er ohne finanzielle Probleme die Pflege ausüben kann.

Die verschiedenen Pflegegrad - ein Überblick

Galten bis zum 1. Januar 2017 bisher nur 4 Pflegestufen, so muss sich der Pflegende jetzt eine der 5 Pflegegrade sichern, damit er mit finanzieller Unterstützung der Pflegekasse rechnen kann.

Pflegegrad 1

Hierbei handelt es sich einfach nur um die tägliche Grundpflege für den zu Pflegenden, die aber mindestens eine Stunde dauern muss. Bei diesem Kranken ist keine nächtliche Betreuung notwendig und auch am Tag muss keine Pflegeperson dringend vor Ort sein. Wer diesen Pflegegrad erreicht, der kann kein Pflegegeld von der Krankenkasse erwarten. Aber immerhin werden Sachleistungen mit einem monatlichen Wert von 125 Euro gewährt. Wird dieser Kranke aber stationär gepflegt, dann können Geldleistungen in einer Höhe von 125 Euro gewährt werden. Häufige Fragen zum Pflegegeld sind zum Beispiel hier zu finden: https://www.tk.de/tk/pflege/zu-hause-gepflegt/pflegegeld/922046

Pflegegrad 2

Kommt der medizinische Dienst vorbei, dann muss er für eine Gewährung von Leistungen feststellen, dass der Kranke eine Grundpflege an jedem Tag in einem Zeitrahmen von 30 bis 127 Minuten erhält. Hierbei muss aber auch eine einmalige Hilfe in der Nacht gewährleistet sein, aber die Pflegeperson muss nicht am Tag ständig zu Diensten sein. Liegt aber eine eingeschränkte Alltagskompetenz beim zu Pflegenden vor, dann müssen 8 bis 58 Minuten je Tag vorliegen und die Pflegeperson muss nicht in der Nacht helfen, dafür aber am Tag stundenweise. Hierfür gibt es 316 Euro Pflegegeld und 770 Euro für die stationäre Pflege. Wer lieber auf Sachleistungen setzt, der kann diese in einem Wert von 689 Euro erhalten.

Pflegegrad 3

Eine Steigerung der Pflegetätigkeit muss bei diesem Pflegegrad gegeben sein. So müssen 131 bis 278 Minuten an jedem Tag für die Grundpflege vorweisbar sein. Dazu kommen zwei Mal eine Hilfe in der Nacht und für den Tag muss der Pflegender eine Anwesenheit von 2 bis 6 Mal vorweisen können. Handelt es sich um einen zu Pflegenden mit eingeschränkter Alltagskompetenz, dann liegt die Grundpflege an jedem Tag bei 8 bis 74 Minuten und der Pflegende muss sich 6 bis 12 Stunden an jedem Tag und 2 mal in der Nacht um den zu Pflegenden kümmern. Hierfür kann er ein Pflegegeld in Höhe von 545 Euro jeden Monat erwarten. Wird der Kranke im Heim gepflegt, dann werden 1262 Euro gezahlt und an Sachleistungen können 1298 Euro beantragt werden.

Pflegegrad 4

Je höher der Pflegegrad umso mehr muss der Pflegende leisten. Dies heißt bei diesem Pflegegrad, dass der Pflegende sich in der Grundpflege 183 bis 300 Minuten an jedem Tag dem zu Pflegenden widmen muss. Dies muss 2 bis 3 mal Pflege in der Nacht benötigen und die Pflegeperson sollte am Tag 6 bis 12 Stunden anwesend sein. Für einen Kranken mit eingeschränkter Alltagskompetenz bedeutet dies, dass die Grundpflege 128 bis 250 Minuten dauern muss. Der Kranke braucht hier nächtliche Hilfe von 1 bis 6 mal und der Pflegende muss sich den ganzen Tag um den Kranken kümmern. Dafür wird jeden Monat eine Pflegegeld von 728 Euro gezahlt und wird der Kranke im Heim gepflegt, dann sind es sogar 1775 Euro in jedem Monat. Für den Kranken sind dann Pflegesachleistungen in der Höhe von 1612 Euro vorgesehen.

Pflegegrad 5

Hier liegt die höchste Stufe vor und diese erfordert

  • Grundpflege von 245 bis 279 Minuten
  • Hilfe in der Nacht von 3 mal
  • der Pflegende muss ständig am Tag anwesend sein

Dafür kann der Pflegende folgende Leistungen erhalten:

  • 901 Euro Pflegegeld in jedem Monat und
  • 1995 Euro Sachleistungen.

Wird der zu Pflegende dagegen im Heim gepflegt, so werden von der Pflegekasse immerhin 2005 Euro in jedem Monat an das Pflegeheim gezahlt.

Die 5 Pflegegrade, ein Fazit

Wer auf die Zahlung von 901 Euro und den Pflegegrad 5 hofft, der wird fast immer enttäuscht werden, denn die Gewährung eines hohen Pflegegrades ist äußerst schwierig und gelingt nur sehr selten. Doch haben die neuen Pflegegrad auch Vorteile, denn hier wurde mit den Kranken mit eingeschränkter Alltagskompetenz berücksichtigt, dass auch die Pflegenden von Demenzkranken eine schwere Arbeit erbringen.

Reichtümer sind mit häuslicher Pflege nicht zu erlangen, aber es kann erreicht werden, dass ein Mensch zuhause gepflegt wird, weil es sich die Angehörigen finanziell nun leisten können. Ein Problem ist nur, dass die Erlangung eines hohen Pflegegrades so schwierig ist und dies nur ein geringes Pflegegeld bescheren kann. So ist die Pflege zuhause immer noch ein Luxus, den sich viele Menschen nicht leisten können, wobei diese aber auch aufs Pflegegeld setzen, denn hier gibt es die finanzielle Unterstützung, dass man sich die Unterbringung im Pflegeheim für die alten Eltern oder den schwerkranken Partner überhaupt leisten kann.


Letzte Änderung: 01.11.2018

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