Medizinisch psychologische Untersuchung, MPU

Aus der Kategorie ein Expertenbeitrag Psychologie, Verhalten, Gespräch

Seit 1954 existiert in Deutschland die medizinisch psychologische Untersuchung (MPU). In diesem Gutachten wird die Eignung eines Antragstellers zum Führen eines Fahrzeuges geprüft und eine Prognose erstellt, wie sich der Antragsteller zukünftig wahrscheinlich verhalten wird.

Untersuchungen der MPU

Je nach konkretem Fall und der Fragestellung wird ein Antragsteller bei einer medizinisch psychologische Untersuchung zur Fahrerlaubnis untersucht. Grundsätzlich allerdings besteht eine MPU aus zwei wichtigen Punkten, welche sich aus der medizinischen (körperlichen) und psychologischen (geistigen) Untersuchung zusammen setzen. Die recht umfangreiche Untersuchung dauert meist mehrere Stunden und wird schon auf Grund dessen meist als "unangenehm" vom Antragsteller empfunden.

Schwerpunkte im medizinischen und psychologischen Teil

Die medizinische Untersuchung prüft in erster Linie den allgemeinen gesundheitlichen Zustand des Antragstellers. Besondere Beachtung findet dabei das Nervensystem, der Bewegungsapparat, die Reaktionsfähigkeit und auch die Belastbarkeit. Besteht der Verdacht auf Drogen - oder auch auf Alkoholkonsum, werden diese Gewohnheiten ebenfalls untersucht und durch ein Labor ausgewertet.

Die psychologische Untersuchung befasst sich mit dem Lebenslauf des Antragstellers. Punkte, wie z.B. finanzielle Verhältnisse, Ausbildung und Beruf, Familienstand oder auch eventuelle Operationen spielen dabei eine Rolle. Sollten Verstöße gegen Gesetze den Grund für eine MPU darstellen, muss sich der Antragsteller dazu äußern.

Anordnung einer medizinisch psychologischen Untersuchung

Die Behörde nutzt das Gutachten einer MPU als Grundlage für ihre Entscheidung, jemanden die Erlaubnis zum Führen eines Fahrzeuges zu erteilen oder zu verweigern, nachdem ein Verkehrsteilnehmer Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr begangen hat und ihm darauf hin die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Eine medizinisch psychologische Untersuchung kann lediglich von einer amtlich anerkannten Stelle zur Begutachtung erstellt werden. Diese MPU fällt in der Regel - trotz amtlicher Anordnung - kostenpflichtig für den Antragsteller aus.


Letzte Änderung: 27.06.2018

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