E-Zigarette: schädlich oder nicht?

Ausleitung, Entgiftung, Reinigung, Humoral


In den vergangenen Jahren ist die E-Zigarette immer beliebter geworden. Der elektronische Glimmstängel mit dem Dampf stellt für viele Raucher eine Alternative zur herkömmlichen Zigarette dar. Zumal sie abhängig vom Modell wenig Nikotin enthält oder sogar nikotinfrei ist. Die Tabakindustrie bewirbt die E-Zigarette als nicht gesundheitsgefährdendes Rauchmittel. Da bisher nur wenige Studien über Langzeiteffekte und Schäden bekannt sind, wird das Risiko gering eingestuft. Über 800.000 Schweizer nutzen das Dampfgerät bereits regelmäßig.

Die E-Zigarette ist kein Spielzeug

Zigarette anzünden
Allzu sorglos sollte die E-Zigarette jedoch nicht betrachtet werden. Immerhin beinhaltet sie immer noch eine Vielzahl an Substanzen, deren Wirkungen im menschlichen Körper noch nicht sehr erforscht sind. Um die Aromastoffe zu transportieren, werden chemische Lösungen, wie die Keton-Verbindung Diacetyl, benutzt. Dieser Stoff wird auch als künstliches Butteraroma verwendet und kann bei einer extrem hohen Dosierung zu Atembeschwerden und der Lungenerkrankung „Popcorn-Lunge“ (Bronchiolitis obliterans) führen. Nach Schätzungen sollen etwa 70 Prozent der E-Zigaretten süßliche Aromastoffe wie Diacetyl enthalten. Laut dem Labor Certech in Belgien, hängt die Menge an schädlichen Stoffen in E-Zigaretten allerdings vom Modell ab. Je höher die Qualität einer des Geräts und der Liquids, desto geringer ist also auch das Risiko, gesundheitliche Beeinträchtigungen zu erfahren.

E-Dampfgerät ist harmloser als die normale Zigarette

e-Zigarette dampft

Immerhin sind die elektronischen Glimmstängel gesünder als Tabakerzeugnisse mit Nikotin. Wie sich im Labortest zeigte, ist die Menge an Acetaldehyd bei den elektrischen Dampfgeräten verschwindend gering. Tabakzigaretten dagegen besitzen pro Zigarette bis zu 1000 mcg dieses Stoffes, der bei einer extrem hohen Dosierung karzinogene Erkrankungen im Mund- und Rachenbereich hervorrufen kann. Die Werte von Formaldehyd sind in herkömmlichen Glimmstängeln bis zu 60-mal höher als in E-Zigaretten. Klar ist, dass bei den elektrischen Zigaretten keine Raucherlunge entsteht, da das Liquid bei der Verdampfung kein Teer produziert. Professor Michael Arand von der Universität Zürich erklärt gegenüber dem SRF, dass die E-Zigarette bei normalem Konsum mit großer Wahrscheinlichkeit weniger gesundheitsgefährdend ist, als die Tabakzigarette.

Funktionsprinzip der E-Zigarette

Die E-Zigarette simuliert das Rauchen. Personen dampfen das Gerät. Es besteht aus

  • einem Mundstück,
  • einem Akku und
  • einem elektrischen Vernebler, der die Flüssigkeit in der Kartusche zum Verdampfen bringt.

Durch das Saugen lässt sich der Dampf inhalieren. Die Flüssigkeit, auch Liquid genannt, setzt sich aus verschiedenen Stoffen zusammen und ist in unterschiedlichen Aromen, wie Schokolade, Vanille oder Erdbeere erhältlich. Es gibt die Geräte mit und ohne Nikotin. Die E-Zigarette hat einen Nachfülltank, sodass sich das Liquid jederzeit erneuern lässt. Die Produkte, die im Handel erhältlich sind, lassen sich zumeist preisgünstig erwerben.

Mit der E-Zigarette das Rauchen abgewöhnen

Viele Raucher sehen in der E-Zigarette einen Nikotinersatz und ein Mittel, sich das Rauchen langsam abzugewöhnen. Neben einem starken Willen brauchen die Betroffenen vor allem eine nikotinfreie Alternative, die nicht so gesundheitsgefährdend ist wie Tabak. Viele Personen schaffen es, mit der E-Zigarette, den Konsum zu reduzieren und Schritt für Schritt von der Nikotinsucht loszukommen. Besonders Kettenraucher, die einen hohen Zigarettenverbrauch haben, verringern mit der E-Zigarette gesundheitliche Schäden. Verbraucher sollten die elektronische Zigarette aber nicht als harmlose und gesunde Alternative ansehen. Wer sich auf diese Weise das Rauchen abgewöhnen will, sollte sich zusätzlich über Therapieformen informieren und einen Heilpraktiker aufsuchen, der bei der Entwöhnung mit motivierenden Gesprächen und einer Beratung hilft, den schwierigen Prozess durchzuhalten.

junger Arzt

Gesetzeslage in der Schweiz zur E-Zigarette

E-Zigaretten fallen unter das Lebensmittelgesetz. Bisher behandelt der Staat sie als Gebrauchsgegenstände. Die Dampfgeräte sind frei verkäuflich. E-Zigaretten mit Nikotingehalt sind in der Schweiz verboten. Für den Eigenverbrauch darf ein Schweizer aber 150 ml nikotinhaltige elektronische Glimmstängel einführen. Damit greift das Land härter durch als andere europäische Staaten.

Ein Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden, in Restaurants und am Arbeitsplatz gibt es für die Dampfgeräte bisher nicht. Wirte können aber in ihrer Hausordnung ein Rauchverbot aussprechen. In öffentlichen Verkehrsmitteln und Flugzeugen ist das Dampfen bereits seit zwei Jahren verboten. Bei Konzerten und Events in großen Hallen hängt die Erlaubnis vom Betreiber ab. Dieser kann E-Zigaretten für die Veranstaltung genehmigen oder verbieten.

Mit dem Update des Tabakproduktgesetzes, das bis 2018 in der Schweiz gelten soll, wird sich die Rauchfreiheit stark einschränken. Der Bund will mit diesem Gesetz die elektronischen Glimmstängel mit herkömmlichen Tabakzigaretten gleichstellen, unabhängig davon, ob diese nikotinhaltig sind oder nicht. Darüber hinaus sollen die e-Zigarettenersteller ihre Produkte vor der Markteinführung durch eine staatliche Kontrollinstanz testen und bewerten lassen. Die enthaltenen Giftstoffe sowie deren Mengen müssen in Zukunft auf den Verpackungen angegeben werden.

Weiterhin soll die Kino-, Print- und Online-Werbung mit E-Zigaretten verboten werden. Für den Kauf der Dampfgeräte gilt ab kommendem Jahr ein Mindestalter von 18 Jahren. Einige Kantone haben schon ein Alterslimit für den Verkauf eingeführt. Auch über eine Tabaksteuer für E-Zigaretten diskutiert der Bundesrat derzeit.

Bild 1: pixabay © pakura (CC0 Public Domain)
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Letzte Änderung: 20.07.2020

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