Kinderversicherung - Pflicht oder Freiwillig?

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Kinder sind unsere Zukunft und müssen dementsprechend geschützt werden. Leider ist das nicht so einfach, wie erhofft, denn Kinder toben, rennen und spielen herum. Schnell ist etwas passiert, was nicht nur das Leben des Kindes gefährdet, sondern auch noch viel Geld kostet. Zwar sind Kinder über die Krankenkasse ihrer Eltern mitversichert, dennoch kamen in den letzten Jahren spezielle Krankenversicherungen für Kinder auf den Markt. Sie spezialisieren sich auf die Bedürfnisse von Kindern und bieten einen wesentlich besseren Schutz. Welche Kinderkrankenversicherungen es gibt, zeigen wir.

Kinderversicherung - Pflicht oder Freiwillig?
Bild: Kinderversicherung - Pflicht oder Freiwillig?

Kinderkrankenversicherung - Der erste Schritt in die richtige Richtung

Viele Eltern machen sich um eine Kinderkrankenversicherung keine Gedanken, denn Kinder sind in der Regel bei der Krankenversicherung der Eltern mitversichert. Man sollte sich vorher darüber informieren, ob das auch bei der eigenen Krankenkasse der Fall ist. Gerade bei kleinen Krankenkassen oder Angeboten mit geringen monatlichen Kosten kann das eigene Kind nicht mitversichert sein. Aus diesem Grund und für die vollkommene Absicherung kann eine spezielle Kinderkrankenversicherung eine gute Idee sein. Heute gibt es viele Formen der Kinderkrankenversicherung, wobei die Leistungen zwar sehr ähnlich sind, dennoch gibt es gewisse Unterschiede.

Die unterschiedlichen Angebote

Neugeborenenversicherung: In einer privaten Krankenversicherung besteht die Verpflichtung, dass Neugeborene nach der Geburt versichert werden. Die Krankenkasse erfordert keine Gesundheitsprüfung und kann den Dienst auch nicht ablehnen. Selbst, wenn Erkrankungen vorliegen. Die Voraussetzung ist, dass der Elternteil mindestens drei Monate Mitglied bei der privaten Krankenversicherung ist. Die Nachversicherung erfolgt in einer Frist von zwei Monaten. Sollte ein Elternteil privat und das andere gesetzlich versichert sein, wird das Kind bei dem Höhenverdienenden versichert.

Alleinversicherung: Bei immer mehr Versicherungen ist es möglich, dass Sie Ihr Kind ohne ein Elternteil versichern können. Das heißt, dass Kind kann auch in einer Versicherung versichert sein, bei den die Eltern nicht Mitglied sind. Der Beitrag für die Kinderkrankenversicherung beläuft sich im Normalfall auf 120 Euro im Jahr.

Kinder- und Beamtenbeihilfe: Sollten Eltern den Beihilfetarif in Anspruch nehmen, sind auch Kinder in einem solchen versichert. Der Anspruch endet mit dem 25. Lebensjahr. Wichtig ist, dass der Beihilfetarif in einen Volltarif zu verwandeln ist. Das sollte innerhalb von sechs Monaten geschehen. Eine Gesundheitsprüfung ist nicht notwendig.

Kinder-Krankenzusatzversicherung: Eine zusätzliche Kinderkrankenversicherung gibt es meist nur für bestimmte Bereiche. Zum Beispiel für das Krankenhaus oder den Zahnbereich. Gerade letztes kann sehr sinnvoll sein, denn kieferorthopädische Maßnahmen kosten viel Geld. Dank der Zusatzversicherung ist man geschützt.

Worauf ist bei der Kinderkrankenversicherung zu achten?

Eine Kinderkrankenversicherung sollte nicht vorschnell abgeschlossen werden, denn auch bei den Angeboten gibt es massive Unterschiede. Wichtig ist, dass man sich rechtzeitig Gedanken macht und sich informiert. Am besten noch vor der Geburt des Kindes. Nutzt man lediglich die Möglichkeit, dass das Kind in der eigenen Krankenkasse mitversichert ist, gelten einige bestimmte Regelungen.

  • Sind beide Elternteile in einer privaten Krankenversicherung, so kommt das Kind auch in die private Krankenversicherung. Es ist nicht möglich, dass das Kind in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert wird.
  • Sollten beide Elternteile in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sein, kommt das Kind im Rahmen der Familienversicherung ebenfalls in die gesetzliche Krankenkasse. Allerdings ist es möglich, eine private Krankenversicherung als Ersatz zu wählen.
  • Ist ein Elternteil in der privaten Krankenversicherung und das andere Elternteil in der gesetzlichen Versicherung, kann das Kind bei der privaten oder gesetzlichen Krankenkasse versichert werden.

Es gibt aber noch mehr zu beachten

Ein neugeborenes Kind wird zu erleichterten Bedingungen direkt in der Krankenversicherung aufgenommen. Voraussetzung dafür ist, dass das Elternteil mindestens drei Monate Mitglied beim Versicherer ist. Der Aufnahmeantrag muss innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt des Kindes eingereicht werden. Der Versicherungsschutz gilt anschließend rückwirkend. Eine Gesundheitsprüfung ist nicht erforderlich. Außerdem gibt es keine Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse bei schweren Erkrankungen oder Behinderungen. Zusätzlich entfällt die Wartezeit. Möchte man eine weitere Kinderkrankenversicherung abschließen, sieht das ein wenig anders aus. Eine Krankenversicherung kann verschiedene Voraussetzungen einfordern, doch diese fallen meist sehr gering aus.

Welche Leistungen sind im Krankheitsfall des Kindes abgesichert?

Die erbrachten Leistungen sind abhängig vom Anbieter. Manche bieten nur einen geringen Versicherungsschutz an, wohingegen andere einen umfassenden Schutz liefern, siehe auch die Kindertarife der HanseMerkur mit Erstattung nach Hufelandverzeichnis. Informationen zum Hufelandverzeichnis finden Sie hier.

Klassisch ist der Krankenhausschutz. Das bedeutet, die Behandlung durch einen Chefarzt oder Spezialisten wird abgedeckt. Außerdem wird die Unterbringung in einem Zweibettzimmer, inklusive zahlreicher Leistungen, wie zum Beispiel einen Fernseher, von der Krankenkasse getragen. Auch die Unterbringungskosten für Begleitpersonen werden von vielen Versicherungen übernommen. Außerdem kann die Kinderkrankenversicherung die kieferorthopädischen Leistungen beinhalten. Bis zu 90 Prozent Kostenerstattung bei Kronen, Inlays, Implantaten oder Brücken sind möglich. Bis zu 21. Geburtstag können auch bis zu 90 Prozent der Mehrkosten durch kieferorthopädische Behandlungen übernommen werden. Ein ebenfalls beliebter Bereich sind Sehhilfen sowie Heilpraktiker. Alle zwei Jahre sind bis zu 150 Euro für Brillen oder Kontaktlinsen möglich. Ebenfalls findet eine 70-prozentige Kostenübernahme für alternative medizinische Behandlungen statt. Natürlich beinhalten nicht alle Kinderkrankenversicherungen diese Leistungen, weshalb sich ein Vergleich lohnt.

Kinderunfallversicherung - Versichert, falls etwas passiert

Kinder nehmen ihre Umwelt nicht wie Erwachsene wahr. Was für Erwachsene als gefährlich und riskant erscheint, sieht für Kinder spaßig aus. Überraschend ist es deshalb nicht, dass mehr als 1.500 Unfälle pro Jahr passieren, bei denen Kinder bleibende Schäden erleiden. Unfällen passieren dabei überall, ob im Kindergarten, in der Schule oder der Freizeit. Ein großes Problem ist, dass die gesetzliche Unfallversicherung nur Leistungen erbringt, wenn der Unfall auf dem Hin- und Rückweg zum Kindergarten oder Schule, sowie im Kindergarten oder der Schule erfolgt. Geschieht der Unfall hingegen in der Freizeit, darf man keine Leistungen erwarten. Nun kann eine private Kinderunfallversicherung weiterhelfen.

Die häufigsten Unfallarten von Kindern

Die häufigsten Unfallarten bei Kindern

Die häufigsten Unfallarten bei Kindern: Verbrennen/Verbrühen: 3 %, Überlastung: 6 %, Schneiden, Quetschen: 10 %, Kontakt mit anderen Personen: 12 %, Hinfallen: 18 %, Kontakt mit Objekten: 23 %, Sturz: 28 %

Eine gute Kinderunfallversicherung bietet zahlreiche Leistungen und deckt viele Schäden ab. Zum Beispiel Impfschäden sowie erweiterte Kinderkrankheiten, Sonnenbrand, Sonnenstich, Insektengiftallergie, Verschlucken, Rad- oder Reitunfälle, Pflanzenvergiftungen oder Knochenbrüche. Je nach Kinderunfallversicherung können auch verschiedene Kosten erstattet werden. Darunter fallen die Kosten einer Zahnspange, Nachhilfegeld bei unfallbedingter Schulunfähigkeit, Unterbringungskosten von Mitreisenden oder Schul- und Kindergartenausfallgeld.

Kinderinvaliditätsversicherung - Im schlimmsten Fall versichert

Es ist der Albtraum jeder Eltern: Das Kind erleidet einen Unfall oder eine Krankheit sorgt dafür, dass das Kind fortan schwerbehindert ist. Die Kinderinvaliditätsversicherung kann nun eine große Stütze sein, denn diese kommt zum Einsatz, wenn das Versorgungsamt den Behinderungsgrad als mindestens 50 Prozent bescheinigt. Die häufigste Ursache für eine Behinderung sind Krankheiten. Unfälle sind mit etwa 0,45 Prozent sehr selten die Ursache. Daher ist die Kinderinvaliditätsversicherung oftmals sinnvoller, als eine Unfallversicherung. Welche Leistungen die Kinderinvaliditätsversicherung erbringt, hängt ganz vom Grad der Behinderung ab. Viele Versicherungsunternehmen bieten monatliche Renten zwischen 200 und 1.500 Euro an. Außerdem kann es zu Einmalzahlungen kommen. Die Dauer der Rentenzahlung beläuft sich auf ein Leben lang. Die Rente wird hingegen eingestellt, sobald der Grad der Behinderung unter 50 Prozent fallen sollte. Bei den meisten Kinderinvaliditätsversicherungen können Kinder ab der vollendeten 6. Lebenswoche bis zum Alter von 24 Jahren versichert werden. Außerdem gibt es einige kostenlose Leistungen. Darunter:

  • Kosmetische Operationen
  • Bergungskosten
  • Rooming-in-Leistungen / Mehrkosten für ein Einzelzimmer
  • Kurkostenbeihilfe
  • Schulausfallgeld
  • Sofortleistung bei schweren Verletzungen

Fazit

Zusätzliche Kinderversicherung sind eine gute Möglichkeit, um das Leben des eigenen Kindes zu schützen und gleichzeitig hohe Kosten zu vermeiden. Es gibt heute eine große Auswahl an Kinderversicherungen, die nach Tauglichkeit geprüft werden sollten. Da Kinder über die Eltern mitversichert sind, ist eine Kinderversicherung kein Muss. Doch in besonderen Fällen kann diese eine große Erleichterung darstellen.


Letzte Änderung: 04.12.2019

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