Wann und warum wird eine Brustvergrößerung von der Krankenkassen getragen?

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Für viele Frauen stellt eine Brustvergrößerung eine große und finanzielle Belastung dar. Daher informieren sich viele Betroffene, ob eine Kostenübernahme von einer geplanten Brustvergrößerung über eine Krankenkasse abgedeckt wird. Vor allem spielt bei der Beurteilung eine zwingend medizinische Notwendigkeit eine sehr wichtige Rolle, die wiederum von einem persönlichen Vorhaben einer Patientin zu trennen ist.

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Wann besteht eine medizinische Notwendigkeit für eine Brustvergrößerung?

Wenn eine Krankenkasse die Kosten für eine Brustvergrößerung übernehmen soll, muss dieser Eingriff auch einen medizinischen Grund haben. Dieser liegt dann vor, wenn durch einen medizinischen Eingriff ein vorhandenes Krankheitsbild oder auch mögliche Folgen einer Erkrankung geheilt oder gelindert werden. Das kann beispielsweise nach dem Aufbau einer Brust-OP infolge eines Unfalls oder einer Krebserkrankung oder der Fall sein. In der Regel stimmt bei solchen Fällen die Krankenkasse einer Kostenübernahme in Bezug einer Brustvergrößerung zu. Weiterhin gibt es noch minder schwere Fälle, bei denen eine Krankenkasse die Kosten übernimmt. Dazu gehören unter anderem die Asymmetrien, Deformationen sowie auch andere Brusterkrankungen, die einen bestimmten Einfluss auf die Erscheinung einer Brust haben. Wer sicher gehen möchte, sollte sich bei einem plastischen Chirurgen einer Voruntersuchung unterziehen, um einen genauen Befund zu erhalten. Ebenfalls erhält man nützliche Tipps und Ratschläge, wann und wie eine mögliche Kostenübernahme durch eine Krankenkasse positiv beeinflusst und genehmigt werden kann.

Kostenvorschlag und Atteste

Um die Chancen auf eine mögliche Kostenübernahme zu erhöhen, sollte man sich entsprechende Atteste von Brust-OP-Spezialisten ausstellen lassen und diese zusammen mit der Antragstellung bei der entsprechenden Krankenkasse einreichen. Ebenso sind Kostenvoranschläge hilfreich, die wiederum von plastischen Chirurgen ausgestellt wurden. Somit weiß eine Krankenkasse, um welchen Kostenbetrag es sich für den Fall einer Übernahme der Kosten handelt. Dabei steigen die Chancen, wenn nicht gerade der teuerste OP-Anbieter gewählt wird. Alternativ sollten auch immer mehrere Angebote für eine Brust-OP eingeholt werden. Außerdem lohnt es sich auch immer, bei der Krankenkasse entsprechend nachzufragen, ob diese auch mit gewissen Kliniken oder Ärzten zusammenarbeitet. In Verbindung mit dem Antrag sollten ebenso weitere Unterlagen bei der zuständigen Krankenkasse eingereicht werden. Ganz wichtig ist ein Gutachter, bei dem es sich unbedingt um einen Gynäkologen oder plastischen Chirurg handeln sollte. Aus dem Gutachten muss klar geschildert werden, welche Größe und Form die Brüste haben sollten und warum eine Operation medizinisch unbedingt notwendig ist.

Ebenfalls sind Bilder oder Fotos von großem Vorteil sowie auch ein formloses Schreiben, in dem eine notwendige Brustvergrößerung deutlich begründet wird. Bei dem Anschreiben sollte ebenfalls auf eine richtige Formulierung geachtet werden. So werden zum Beispiel bei einer reinen psychischen Belastung auch nur die Behandlungskosten einer Psychotherapie bezahlt, jedoch nicht die Kosten einer Brust-OP. In diesem Fall kann man darauf verweisen, dass man sich stark in der Lebensqualität eingeschränkt fühlt und beispielsweise keinen Sport mehr betreiben kann und auch weiteren Einschränkungen im Alltag zurechtkommen muss.

Ästhetisch-kosmetische Gründe für eine Vergrößerung der Brust

Wünscht sich eine Frau die Vergrößerung der Brust rein aus kosmetischen Gründen, besteht in der Regel keine Chance auf eine bestimmte Kostenübernahme. Hierbei fehlt eine medizinische Indikation. Daher muss man sich bei der Antragstellung sehr genau überlegen, warum eine Brustvergrößerung gemacht werden soll. Am besten lässt man sich in diesem Fall bei einem Arzt ihres Vertrauens beraten.

In Ausnahmefällen zahlt auch die Krankenkasse

Medizinische Begründungen für eine Brust-OP, die im Sinne einer ästhetischen Verbesserung kaum gegeben sind, erhalten seitens der Krankenkasse meistens eine Ablehnung, da eine Vergrößerung der keine gesundheitlichen oder medizinischen Vorteile hat. Jedoch wird immer wieder von Ausnahmefällen berichtet, bei denen die eine oder andere Krankenkasse im Sinne einer medizinischen Notwendigkeit entscheidet und die Kosten übernimmt. Jedoch ist in den meisten Fällen eine zu kleine Brust kein Erstattungsgrund. Wiederum anders sieht es bei angeborenen Asymmetrien in Größe und Form aus. Gleiches gilt auch bei schlauchförmigen Brüsten. Diese Fehlbildungen bringen oftmals erhebliche psychologische Beeinträchtigungen mit sich, sodass die Krankenkasse einen kleinen Teil der Kosten übernimmt. Allerdings sind die kompletten Voraussetzungen am besten mit der individuellen Krankenkasse im Vorhinein abzuklären. Das betrifft gerade gesetzliche und private Kassen, die in sich auch unterschiedlich die Fälle bewerten und entscheiden. Grundsätzlich gibt es keinen rechtlichen Anspruch.

Folgende medizinische Gründe können bei einer angeborenen Deformation vorliegen:

  • Mammaaplasie
  • Unterschiedlich große Brüste
  • Tubulärer Brustdeformität
  • Angeborene Brustdeformitäten

Größere Brüste auf eigenen Wunsch

Sehr oft werden Vergrößerungen der Brust durch den persönlichen Wunsch nach einer perfekten Brustform sowie auch Größe durchgeführt. Wenn keine Erkrankungen oder besondere Entstellungen, wie zum Beispiel starke Asymmetrien oder Formveränderungen, vorliegen, dann handelt es sich oftmals um reine Schönheitsoperationen, die man im vollen Umfang selbst finanzieren muss.

Wann liegt eine kosmetisch-ästhetische Notwendigkeit vor?

  1. Bei zu keinen Brüsten ist oftmals die Relation zum Körpergewicht und Körpergröße nicht ausreichend passend angelegt.
  2. Wenn die Brust als zu klein empfunden wird und das subjektive Gefühl sowie auch der persönliche Wunsch aufkommt, die natürliche Brust zu vergrößern.
  3. Bei einer veränderten Brustform oder auch bei einem Rückgang des Brustvolumens, wie zum Beispiel nach einer Schwangerschaft oder auch einer Stillzeit.
  4. Bei einem altersbedingtem Schwund des gesamten Brustvolumens.

Je höher also der ästhetische Anspruch ist, desto intensiver sollten auch die Beratungsgespräche bei einem Facharzt bezüglich der Risiken sowie auch Möglichkeiten erfolgen, um hierbei ein absolut realistisches Ziel zu erreichen.

Wer kann und sollte sich einer Brustvergrößerung unterziehen?

Zunächst kann sich jeder einer Brust-OP unterziehen, der unter einer zu kleinen oder auch großen Brüsten leidet. Dabei ist es vor allem die Aufgabe eines Facharztes, entsprechend darauf zu achten, gewünschte Veränderung realistisch zu beurteilen und ein vernünftiges Verhältnis zu den gesamten Körperproportionen herzustellen. Denn überschreiten unter Umständen die Implantate ein ganz bestimmtes Maß, geht das vor allem mit einem hohen Risiko für die Gesundheit des Betroffenen einher. Bestimmte Eingriffe, die viel zu große Brüste zum Ziel haben, sollten von Ärzten grundsätzlich abgelehnt werden. Gewisse Kontraindikationen können auch nur zu einem bestimmten Zeitpunkt, wie beispielsweise bei einer Schwangerschaft oder auch dauerhaft bestehen. Zum einen zählt zu diesen Gegenanzeigen eine schwere Krankheit, wie zum Beispiel eine Autoimmunerkrankung. Das Vorliegen dieser Erkrankung sollte daher immer dem Arzt mitgeteilt werden. Auf der anderen Seite müssen ebenfalls bestimmte Allergien sowie auch Überempfindlichkeiten gegenüber diesen Materialien auf jeden Fall berücksichtigt werden. Bestimmte Kontraindikationen, die zu einem ganz gewissen Zeitpunkt vorliegen, sind unter anderem akute Infektionen oder auch unklare Brustbefunde. Nur wenn definitiv die komplette Gesundheit einer Brust bestätigt ist, kann auch eine Vergrößerung der Brust durchgeführt werden.

Weitere medizinische Indikationen

Neben vielen ästhetischen Gründen gibt es ebenfalls auch sehr medizinische Notwendigkeiten, eine Brust-OP durchzuführen. Hierzu zählen zum Beispiel angeborene Deformitäten, Asymmetrien, angeborene sowie auch nach einer Schwangerschaft erworbene kleine Brüste, Fehlanlage einer Brustkorbhälfte oder eben auch der Verlust von einer oder beider Brüste, der beispielsweise auch nach einer Brustkrebserkrankung auftreten kann. Daher ist eine realistische Vorstellung für eine Brust-OP sehr wichtig. Denn ist die Brustvergrößerung nur ein ästhetischer Grund, ist es sehr wichtig, dass der behandelnde Facharzt die eigentlichen Beweggründe genau analysiert. Diese Analyse findet in der Regel in einem ersten Beratungsgespräch statt. Einerseits ist es sehr wichtig, dass man die Brustvergrößerung nur eigenen Wunsch machen lassen möchte. Gelegentlich zeigt sich in diesen Gesprächen, dass der Partner einen gewissen Druck ausübt und das sollte bei dieser Art von Eingriff in keiner Weise vorliegen. Ein sehr guter Chirurg sollte dieses erkennen und den Patienten über mögliche Risiken und realisierbare Ergebnisse aufklären.


Letzte Änderung: 30.06.2020

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