Für wen sich eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung lohnt

Aus der Kategorie ein Expertenbeitrag Krankenkassen

Die Nachfrage an homöopathischen Behandlungen wächst. Inzwischen werden einige homöopathische Therapien sogar von gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen übernommen. Dies betrifft jedoch in der Regel Behandlungen, die von einem Mediziner vorgenommen werden. Wer sich von einem Heilpraktiker behandeln lässt, muss die Kosten hierfür meist selber tragen. Eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung kann sich demnach für Sie lohnen, wenn für Sie die Betreuung und Behandlung durch einen Heilpraktiker infrage kommt.

Für wen sich eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung lohnt
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Homöopathische Behandlungen durch einen Arzt werden zum Teil bereits von gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen übernommen. Wer sich vom Heilpraktiker behandeln lässt, muss in der Regel selber zahlen.

Insbesondere bei leichten Alltagsbeschwerden wie einer Erkältung, Kopfschmerzen, Verdauungsproblemen oder innerer Unruhe nutzen immer mehr Menschen homöopathische Mittel wie Globuli. Oft verzichten die Patienten in einem solchen Fall auf den Gang zum Arzt oder Heilpraktiker. Wenn es jedoch um ernsthafte Beschwerden geht, sollte ein Experte zu Rate gezogen werden. Bei schweren Krankheiten oder chronischen Leiden ist der Gang zum Arzt unerlässlich. Ein Heilpraktiker und homöopathische Mittel können die schulmedizinischen Maßnahmen gegebenenfalls ergänzen. Dies ist natürlich mit Kosten verbunden.

Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherungen für homöopathische Mittel liegt laut Gesundheitsminister Jens Spahn bei etwa 20 Millionen Euro im Jahr. Da die Techniker Krankenkasse angegeben hat, noch nicht mal ein Promille ihrer gesamten Leistungsausgaben für Homöopathie auszugeben, sind die Ausgaben für die allgemeine Medizin schätzungsweise erheblich höher.

Viele Krankenversicherungen nehmen den Wunsch ihrer Kunden nach ergänzenden Angeboten zur Schulmedizin ernst und übernehmen mittlerweile die Kosten für bestimmte Maßnahmen. Doch die Kosten für die meisten homöopathischen Behandlungen müssen die Patienten selber tragen. Dies gilt besonders, wenn die Behandlung von einem Heilpraktiker durchgeführt wird. Hier kann eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung greifen, denn sie schließt die Lücke, die von der gesetzlichen Krankenversicherung bei Naturheilverfahren offen gelassen wird. So umfasst die Heilpraktikerversicherung beispielsweise Leistungen wie Ayurveda, Chiropraktik oder die Mineralsalztherapie nach Dr. Schüßler, wie bei Clark.de nachzulesen ist.

Kosten einer homöopathischen Therapie

In der Homöopathie wird der Mensch und sein Krankheitsbild im Ganzen betrachtet. Der ganzheitliche Ansatz ist auch ein Grund, aus dem viele Menschen den Gang zum Heilpraktiker antreten. Der Heilpraktiker nimmt sich sehr viel Zeit und behandelt nicht einzelne Symptome. Ziel ist es, die Selbstheilungskräfte zu aktivieren.

So verläuft eine homöopathische Behandlung

  • Erstanamnese: Am Beginn der Behandlung durch den Heilpraktiker steht die Erstanamnese, diese besteht aus einem ausführlichen Gespräch, in dem die Beschwerden detailliert beschrieben werden und mögliche persönliche und berufliche Einflussfaktoren eruiert werden.

  • Untersuchung: Es folgt eine gründliche Untersuchung des Patienten. Die angewendeten Methoden hängen vom Krankheitsbild ab. Dabei kann ein Heilpraktiker auch eine Labordiagnostik durchführen.

  • Naturheilkundliche Untersuchung: Im Anschluss an die klinische Untersuchung führen viele Heilpraktiker eine naturheilkundliche Untersuchung durch. Hierzu gehört beispielsweise die Augendiagnostik.

  • Behandlung: Nach Anamnese und Untersuchungen erstellt der Heilpraktiker ein Konzept zur Behandlung bzw. zur Therapie. Im Rahmen der Beratung werden Sie auch über die Kosten der Behandlung aufgeklärt.

Eine homöopathische Behandlung zeichnet sich unter anderem dadurch aus, dass der Heilpraktiker sich Zeit für den einzelnen Patienten nimmt und sehr gründlich vorgeht. Die Kosten, die für Konsultation und Behandlung anfallen. Es gibt keine amtliche Gebührenordnung für Heilpraktiker, nur ein Gebührenverzeichnis. Heilpraktiker sind demnach in der Gestaltung ihrer Leistungsabrechnung frei. Denn das Gebührenverzeichnis stellt lediglich eine Empfehlung dar und ist keinesfalls bindend. Erfragen Sie die Kosten für die Erstberatung daher am besten vor Ihrem Termin. Ein seriöser Heilpraktiker wird sie im Rahmen des Erstgesprächs auch gerne über weitere Kosten im Behandlungsverlauf aufklären.

Übrigens: Homöopathische Mittel fallen in Deutschland unter die besonderen Therapierichtungen. Das Gesetz räumt den besonderen Therapierichtungen einen eigenen Status ein. Es ist keine Arzneimittel-Zulassung erforderlich, lediglich eine Registrierung. Dabei muss nachgewiesen werden, dass die Mittel eine angemessene pharmazeutische Qualität aufweisen.

Heilpraktikerversicherung
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Wer eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung abschließen möchte, sollte die Konditionen genau prüfen und auch das Kleingedruckte lesen.

Für wen lohnt sich die Zusatzversicherung?

Eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung ist vor allem lohnenswert, wenn Sie gesetzlich versichert sind und wenn Sie in vielen Fällen eine homöopathische Behandlung beim Heilpraktiker dem Gang zum Arzt vorziehen oder schulmedizinische Behandlungen ergänzen möchten. Wer einfach einmal ein homöopathisches Mittel ausprobieren möchte, zahlt beim Abschluss einer Zusatzversicherung eher drauf.

Es gibt auch Heilpraktiker-Zusatzversicherungen, die mit Zahnzusatzversicherung und Zusatzversicherung für Sehhilfen kombiniert sind. Ein solches Kombi-Angebot kann im Verhältnis besonders günstig ausfallen.

Darauf sollten Sie achten

Nicht nur der monatliche Beitrag für die Heilpraktiker-Zusatzversicherung ist wichtig. Eine gute Heilpraktiker-Zusatzversicherung gibt es schon ab 20 Euro im Monat. Vor allem spielt auch der Anteil der Behandlungskosten, der übernommen wird, eine Rolle. Viele Versicherer übernehmen bis zu 1000 Euro Behandlungskosten pro Jahr. Dabei wird häufig eingeteilt in Kosten für Behandlungen nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker und einen Übernahmeanteil für naturheilkundliche und homöopathische Heilmittel.

Achten Sie darauf, dass Ihre Zusatzversicherung Ihnen die freie Wahl bei Ihrem Heilpraktiker oder Alternativmediziner lässt.

Darüber hinaus sollten Sie einen Blick darauf werfen, welche alternativen Heilmethoden von der Versicherung abgedeckt sind. Dies ist nämlich oft vom gewählten Tarif abhängig.

Eine gute Zusatzversicherung umfasst einen weitgefassten Behandlungskatalog. Zu den versicherten Naturheilverfahren gehören unter anderem:

  • Ayurveda

  • Akupunktur

  • TCM (Traditionelle chinesische Medizin)

  • Osteopathie

  • Feldenkrais

  • Homöopathie

  • Chiropraktik

Wie andere Zusatzversicherungen verlangt die Heilpraktiker-Zusatzversicherung vor der Aufnahme eine Gesundheitsprüfung. Bei Vorerkrankungen kann der Versicherer Leistungen ausschließen oder einen Risikozuschlag verlangen. Zusatzversicherungen für Kinder und junge Menschen sind daher oft besonders günstig. Denn hier sind Vorerkrankungen eher selten.


Letzte Änderung: 25.08.2021

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