Der Wechsel in die private Krankenversicherung

Rechtliches, Versicherungen


Wer einen Wechsel in die private Krankenversicherung anstrebt, sollte wissen, dass für dieses Vorhaben ganz unterschiedliche Regelungen und Fristen gelten, je nachdem, ob man gerade einen gesetzlichen oder privaten Versicherungsschutz genießt. Um unseren Lesern den Wechsel zu erleichtern, haben wir hier die unterschiedlichen Fallbeispiele einmal zusammengefasst.

Von der gesetzlichen in die private Versicherung

Ist man gerade gesetzlich versichert und in einem Angestelltenverhältnis, wird ein Wechsel in die private Krankenversicherung generell dann möglich, wenn das Jahresbruttoeinkommen mindestens 48.600 Euro beträgt. Selbstständige, Freiberufler, Beamte und sogar Studenten können - unabhängig vom Jahreseikommen - in die PKV wechseln. Die freiwillige gesetzliche Versicherung kann zudem jederzeit gekündigt werden. Diesbezüglich beträgt die Frist prinzipiell 2 Monate zum Monatsende. Hat man allerdings einen gesetzlichen Wahltarif abgeschlossen und ist erst einmal an selbigen gebunden, wird ein Wechsel natürlich nicht so ohne Weiteres möglich. Viele Verbraucher wissen im Übrigen gar nicht, dass der Abschluss einer privaten Krankenversicherung als Student überhaupt möglich ist. Doch es stimmt: Studenten können sich gleich am Anfang ihres Studiums von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse befreien lassen. Dann können sie fernerhin eine für Studenten optimierte private Krankenversicherung abschließen. Wenn man kostenlos über die Familie oder ansonsten eben vergleichsweise günstig versichert ist, mag sich die private Krankenversicherung nicht in jedem Fall lohnen, doch natürlich ist das Leistungsspektrum des privaten Versicherungsschutzes wesentlich umfangreicher. Hat man als Angestellter den Wechsel von der gesetzlichen zur privaten Krankenversicherung vollzogen, ist eine Rückkehr übrigens nur dann möglich, wenn das Gehalt wieder unter die vorgeschriebene Verdienstgrenze rutscht. Um die passende Versicherung zu ermitteln, kann man im Internet auf diversen Seiten ganz leicht einen Vergleich anstellen. Dort werden alle Krankenversicherungen im Überblick aufgelistet und miteinander verglichen.

Von der privaten in die private Versicherung

Ist man bereits privat versichert, muss man bei einem Wechsel lediglich die gängigen Kündigungsfristen berücksichtigen. Ebenjene Fristen können allerdings von Versicherer zu Versicherer ganz unterschiedlich sein. Im Internet findet man bei Bedarf die verschiedenen Anbieter und ihre Kündigungsfristen tabellarisch aufgelistet. Die Kündigungsfristen haben allerdings keinen Bestand mehr, wenn der jeweilige Anbieter die Beitragszahlungen einfach erhöht oder senkt. In diesem speziellen Fall genießt der Versicherungsnehmer ein besonderes Kündigungsrecht. Dies hat auch dann Bestand, wenn die Mindestvertragsdauer noch gar nicht abgelaufen ist. Genauer gesagt ist eine Kündigung in dem Monat, in dem die Beiträge verändert wurden, rechtens. Die Kündigungsfristen sind allerdings meist sehr knapp bemessen. Wurde der Versicherungsnehmer von seiner Versicherung schriftlich über die Tarifänderung informiert, bleiben ihm in der Regel gerade einmal vier Wochen, um der alten Versicherung zu kündigen und den Wechsel zu vollziehen.


Letzte Änderung: 10.10.2018

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