Patientenverfügung & Patiententestament

Aus der Kategorie ein Expertenbeitrag Rechtliches, Versicherungen

Niemand denkt gerne an den eigenen Tod oder auch nur an einen schweren Unfall. Aber was geschieht, wenn Sie nach einem Unfall nicht mehr in der Lage sind, Ihre Wünsche auszudrücken? Was geschieht in einem solchen Fall mit Ihnen? Was soll in einem solchen Fall mit Ihnen geschehen? Wenn Sie selber nicht in der Lage sind, selber zu entscheiden oder Ihre Entscheidung mitzuteilen, entscheiden andere für Sie. Und diese Entscheidungen fallen vielleicht anders aus, als Sie es sich gewünscht hätten.

Patientenverfügung & Patiententestament
Bild: Patientenverfügung & Patiententestament

Dabei geht es nicht nur um die verschiedensten Formen der Sterbehilfe oder um die Berechtigung der Apparatemedizin. Oft sind im Notfall medizinische Entscheidungen zu treffen, die nicht unbedingt dem persönlichen Willen des Betroffenen entsprechen. Dazu gehören vor allem die Zustimmungen zu Operationen, Amputationen, Organentnahmen u.ä.

Eine so genannte PATIENTENVERFÜGUNG, auch PATIENTENTESTAMENT genannt, ist in einem solchen Fall eine große Hilfe für alle Beteiligten: Sie haben Ihren eigenen Wunsch in einer nachvollziehbaren Form schriftlich festgehalten, die Entscheidungsträger kennen diesen und werden ihn in ihre Entscheidung einfließen lassen: Ihre Patientenverfügung erlaubt in einem Not- oder Betreuungsfall den behandelnden Ärzten oder dem Gericht, auch dann abzuschätzen, was Ihr Wille bezüglich einer zu treffenden Entscheidung sein könnte, wenn Ihr tatsächlicher Wille nicht mehr festgestellt werden kann.

Gerade weil es sich nicht um eine Verfügung für den Todesfall handelt, sondern um eine Aussage, wie zu Ihren Lebzeiten mit Ihnen verfahren werden soll, spreche ich hier von einer "Verfügung" und nicht von einem "Testament". Aus dem gleichen Grund sollte die Erstellung einer Patientenverfügung keine Frage Ihres Alters sein: ein Unfall kann Ihnen schließlich jederzeit widerfahren - auch wenn wir alle hoffen, daß es nie so weit kommen möge.

Für eine Patientenverfügung gilt: Je genauer und persönlicher Ihre Wünsche definiert und beschrieben sind und je kürzer diese Verfügung zurückliegt, desto eher wird Ihrem Wunsch Rechnung getragen. Die Entscheidungsträger gehen nämlich in der Praxis davon aus, daß pauschale Willensäußerungen in einer Zeit, in der der unmittelbare Tod nicht bevorsteht, möglicherweise anders gesehen werden als in der tatsächlichen Situation.

Daher ist es zweckmäßig, eine individuelle Patientenverfügung aufzusetzen und diese immer wieder zu überprüfen: bei Ihrer persönlichen Verfügung geht es um das höchste Gut, das Sie besitzen: Es geht um Ihre eigene Gesundheit, Ihr eigenes Leben. Und niemand kann darüber mit größerem Recht entscheiden als Sie selber. Vordrucke, wie sie von diversen Vereinen und Organisationen angeboten werden, erfüllen diesen Anspruch nicht; sie können gar nicht individuell sein und sind eher Ausdruck der Überzeugungen und Anschauungen derjenigen, die diese Vordrucke erstellt haben.

Das Erstellen einer Patientenverfügung will gut überlegt und durchdacht sein: Viele Dinge müssen angedacht und überlegt werden, und Sie sollten sich dabei nicht hetzen oder in irgend einer anderen Form unter Druck setzen lassen. Ich bin Ihnen gerne mit Rat und Tat bei der Verfassung Ihrer Verfügung behilflich. Als Heilpraktiker bin ich nicht in Organisationen eingebunden, die irgendwelche moralischen, theologischen oder sonstige Überzeugungen vertreten oder zu verbreiten suchen. Daher können Sie sicher sein, daß von meiner Seite keine Beeinflussung in irgend einer Form stattfindet; meine Unabhängigkeit garantiert Ihnen meine Objektivität bei dieser Hilfe und meine Unvoreingenommenheit bei meiner Beratung. So ist sichergestellt, daß am Ende Ihre Patientenverfügung nur Ihren eigenen, unverfälschten Wunsch wiederspiegelt.


Letzte Änderung: 08.10.2018

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